alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Einsatzleiter
Einsatzleiter
Polizeiinspektion
Örtliche Einsatzleitung
Integrierte Leitstelle
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIllegale Wasserentnahme :-()29 Beiträge
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern852084
Datum15.09.2019 21:55      MSG-Nr: [ 852084 ]2026 x gelesen
Infos:
  • 14.09.19 Die Sieg

  • Grüß Euch zusammen,

    ich kann und will das die genaue Situation hier nicht bewerten, weil hier viel zu viele Faktoren ein Rolle spielen, die ich nicht kenne. Jemand hat schon herausgefunden, dass hier besondere Wasserstände in dem Fluss aus dem entnommen wurden eine Rolle gespielt haben und eigentlich wissen wir gar nicht so viel über den Hintergrund.

    Aber mir ist aufgefallen, dass hier gerade generell über die Anordnungskompetenz in dem Fall bzw. über das Dilemma des Einsatzleiters diskutiert wird. Mir ist klar, dass dieser Fall nicht aus Bayern stammt, aber ich würde trotzdem gern versuchen die Rechtslage in Bayern aus Gefahrenabwehrsicht hier kurz zu erläutern.

    Nach Art. 4 BayFWG sind die Aufgaben der Feuerwehr der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst. Dass die Rettung von Fischen, damit von Tieren eine technische Hilfeleistung darstellen kann, da sind wir uns wohl alle einig.

    ABER wir haben hier nicht irgend ein Haustier, das wir retten und dabei keine anderen Belange beeinträchtigen, sondern handeln hier in einem Bereich, der durch andere Gesetze spezieller Geregelt ist (Wasserhaushaltsgesetz, Naturschutzgesetz und möglicherweise noch andere Gesetze, auf die ich jetzt gar nicht komme). Jetzt sind wir uns aber wieder einig, dass das drohende Verenden dieser Tiere eine mögliche Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Es geht also schlicht und einfach um die Abwehr von Gefahren. Hierfür sind nach Artikel 6 LStVG die Sicherheitsbehörden zuständig. Das wurde von Dirk ja bereits richtig erkannt, dass hier z.B. die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt und z.B. das Wasserwirtschaftsamt zuständig wären. Die Zuständigkeiten sind hier zum Teil auch noch geteilt, also die eine Behörde ist fachlich für die Einschätzung der zu treffenden Maßnahmen zuständig, die andere für die Anordnung und für die Kostenübernahme. Auch hier hat Dirk ganz treffend angemerkt, dass das nicht Aufgabe des EL Feuerwehr sein kann, hier einen Spießrutenlauf zwischen den Behördenvertreten zu machen. Das ist es in Bayern aber auch nicht. Für die Fälle, in denen die zuständigen Sicherheitsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig entscheiden können gibt es (zumindest bei uns in Bayern), eine Behörde, die eine allgemeine Ersatzzuständigkeit für alle Belange der Gefahrenabwehr hat und in Eilkompetenz die Behörden vertreten kann. Diese Behörde kann bzw. muss dann - wenn sie nicht die zuständigen Behördenvertreter her bringt - sowohl (versuchen) fachlich zu entscheiden, als auch anordnen und die Kosten tragen. Diese Behörde ist in Bayern die Polizei.

    Nach Art. 2 PAG hat die Polizei diesen ganz allgemein gefassten Auftrag Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Artikel 3 PAG stellt klar, dass es sich hier um eine Ersatzzuständigkeit handelt, wenn die zuständigen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig entscheiden können. Die Sicherheitsbehörden werden über Art. 6 LStVG definiert.

    Die Polizei hat auch die Führungseinrichtung und die Ressourcen um auch zu ungünstigen Zeiten möglicherweise Vertreter der Fachbehörden zu erreichen oder sich wenigstens telefonisch von denen Beraten zu lassen. Wenn das nicht klappt oder auch hierfür die Zeit nicht reicht, dann muss die Polizei selbst entscheiden.

    Damit komme ich zur Lösung für Dirks Problem: Der Einsatzleiter Feuerwehr muss sich mit keinen Behördenvertretern rumstreiten, sondern gibt den schwarzen Peter weiter an die Polizei. Die erreicht entweder wen oder MUSS selbst entscheiden. Der EL Feuerwehr berät ihn, was die Feuerwehr leisten kann. Wenn die Polizei hier eine Gefahrenabwehrende Maßnahme anordnet, dann ist das aber KEINE Amtshilfe für die Polizei, sondern dann muss die Feuerwehr in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich tätig werden und jetzt technische Hilfe leisten. Berichtspflichten sind damit auch Aufgabe der Polizei. Und auch hier sind wir uns wohl einig, dass die Polizei sich in Sachen Bürokratie wahrscheinlich leichter tut und irgendjemand bei der zuständigen PI den Bericht noch in der Nacht aus dem Ärmel schüttelt und die zuständige Sicherheitsbehörde das spätestens am nächsten Morgen per Fax am Tisch hat.

    Anders siehts natürlich aus, wenn das Schadensausmaß größer ist, dann kommt in Bayern über das Katastrophenschutzgesetz eine eigene Anordnungskompetenz für den ÖEL außerdem erreiche ich dann über die FüGK die Fachbehörden, weil ich die dann über Piepser von der ILS alarmieren kann.

    Übrigens: der Schlaue Fuchs denkt sich dann, wenn die Kreisverwaltungsbehörde im K-Fall über Piepser erreichbar ist, dann lasse ich die im normalen Einsatzfall einfach auch alarmieren, bleibt ja zuständige Sicherheitsbehörde. Pustekuchen habe ich schon versucht, die verweisen dann auf die Polizei und sagen ganz knallhart, dass sie nur für den K-Fall alarmiert werden können und alles andere morgen früh per Fax. In Eilfällen soll die Polizei entscheiden. Das WWA ist da flexibler, da kommt in der Regel auch in der Nacht jemand wenn man anruft.

    Schönen Gruß

    Stefan

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     13.09.2019 18:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.09.2019 20:58 Stef7an 7H., Karlsruhe
     14.09.2019 13:05 Mark7us 7G., Kochel am See  
     14.09.2019 16:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.09.2019 08:31 Udo 7B., Schiltach
     15.09.2019 11:03 Dirk7 S.7, Lindau  
     15.09.2019 11:22 Mich7ael7 M.7, Ludwigshafen
     15.09.2019 11:06 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
     15.09.2019 16:18 Udo 7B., Schiltach
     15.09.2019 16:29 Dani7el 7G., Überherrn
     15.09.2019 17:22 Udo 7B., Schiltach
     15.09.2019 11:12 Mich7ael7 M.7, Ludwigshafen  
     15.09.2019 17:26 Udo 7B., Schiltach
     15.09.2019 17:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.09.2019 19:42 Dirk7 S.7, Lindau  
     15.09.2019 19:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     15.09.2019 21:55 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     15.09.2019 22:25 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     15.09.2019 23:46 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     16.09.2019 18:44 Kevi7n M7., Kronshagen
     17.09.2019 16:51 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     15.09.2019 19:43 Mich7ael7 M.7, Ludwigshafen
     16.09.2019 07:48 Alex7and7er 7H., Neuburg
     16.09.2019 08:19 Hara7ld 7S., Köln
     16.09.2019 09:45 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     16.09.2019 18:25 Mark7us 7G., Kochel am See  
     14.09.2019 16:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     16.09.2019 09:03 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     16.09.2019 19:40 Juer7gen7 W.7, Frechen

    0.303


    Illegale Wasserentnahme :-() - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt