Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Illegale Wasserentnahme :-() #
| 29 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 852064 |
Datum | 15.09.2019 11:12 MSG-Nr: [ 852064 ] | 2732 x gelesen |
Infos: | 14.09.19 Die Sieg
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Hallo,
ganz so einfach ist es halt auch nicht. Wir sollten schon bei den Fakten bleiben.
Gemäß dem Pegel Siegburg_Kald., der sich wohl im Bereich der Entnahmestelle befinden sollte, betrug der Wasserstand der Sieg am 25.08.2019 noch 26,9 cm bei einem Mittleren Wasserstand von knapp 90 cm. Laut der Grafik dürfte der Wasserstand somit auch knapp unterhalb des mittleren Niedrigwasserstandes gelegen haben.
Pegeldaten des Landesamtes für Umwelt NRW
Leider sind keine aktuellen Abflusswerte abrufbar, aber laut Stammdatenblatt beträgt bei dem mittleren Niedrigwasserstand der Abfluss der Sieg an dieser Stelle noch 4,177 m³/s. Der mittlere Durchfluss an diesem Pegel liegt bei 33,529 m³/s.
Pegelstammdaten
Laut Grafik dürfte der mittlere Niedrigwasserstand sogar unterschritten worden sein, daher dürfte der Abfluss zum betrffenden Zeitpunkt evtl. bei lediglich ca. 4 m³/s und somit 240 m³/Min. gelegen haben. Aus dieser Sicht erscheint natürlich eine Entnahme von 800 Liter pro Minute verkraftbar, aber wenn man dann noch berücksichtigt, dass die Eigentümerin zuvor bereits auf die Problematik hingewiesen wurde und der Wasserstand auch für die Sieg niedrig war, kann man verstehen warum die Untere Wasserbehörde reagieren musste.
Insoweit ist die Rüge verständlich, zumal diese mit keine Konsequenzen verbunden ist. Man muss dies evtl. auch als Hinweis an die Verantwortlichen sehen, dass Sie beim nächsten Mal das bitte vorher abstimmen sollten. Wenn Sie das nicht getan hätten, dann wäre es auch ein gefählicher Präzendenzfall gewesen. Warum darf die Feuerwehr aber Privatleute nicht?
Eine vorherige Abstimmung sollte auch kein Problem sein. Ich denke jede Feuerwehr hat die Bereitschaftsnummer von der Unteren Wasserbehörde.
Wir müssen/sollten aufpassen, dass wir uns als Feuerwehr nicht bei allem über dem Gesetz sehen. Regeln gelten auch für uns und die Abwägung von Vor- und Nachteilen einer Einsatzentscheidung sollte unser Tagesgeschäft sein. Und nein damit meine ich nicht, dass wir jetzt immer und ständig den Pegelstand abrufen müssen, aber ein ortskundiger Feuerwehrmann sieht dem Fluss direkt an, dass in dem Fluss nur noch wenig Wasser ist.
Gruß
Michael
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