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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 851881 | ||
Datum | 05.09.2019 11:37 MSG-Nr: [ 851881 ] | 1575 x gelesen | ||
Anders gefragt: Warum sollte der 203 in diesem Fall nicht greifen: - das jemand alkoholisiert ist/war, ist ein schutzwürdiges Geheimnis - wenn er mich als Feuerwehrmann anspricht, dann bin ich Amtsträger (ich erfahre es als Amtsträger) Oder sehe ich das falsch? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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