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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 851851 | ||
Datum | 04.09.2019 14:42 MSG-Nr: [ 851851 ] | 1928 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven K. Die Feuerwehr dürfte aber hat aber im Sinne des Gesetzes eine Garantenstellung haben Würde ich auf den ersten Blick verneinen, da eine Garantenstellung das Bestehen einer besonderen Pflichtenstellung auf tatbestandlicher Ebene voraussetzt. Bei der Polizei, zu deren Aufgaben die Strafverfolgung gehört, ist dies offensichtlich. Der Aufgabenkatalog der Feuerwehr ist jedoch in der Regel ein anderer. Oder kurz gesagt: Feuerlöschen - Garantenstellung; allg. Strafverfolgung - wahrscheinlich keine Garantenstellung. Gruß Mario | ||||
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