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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 851813 | ||
Datum | 03.09.2019 10:04 MSG-Nr: [ 851813 ] | 2605 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas E. Gab es hier schon mehrfach in Industriebauten.Genau das wird ja in der Ausführung von Ralf Fischer als Beispiel gebracht: Überschwemmung Industriehalle, Feuerwehr verschafft sich Zugang, findet Plantage => Meldung möglich, weil eben keine besonders geschützte Wohnung (Art. 13 GG). Im Umkehrschluss sind Wohnungen da nochmal was anderes, denke ich. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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