Das Fahrerassistenzsysteme für Fahrten mit Sonderrechten mit normaler Programmierung nicht taugen, ist ja schon länger bekannt, denn wenn die vor jedem Temposchild und jeder Ampel den Anker werfen oder Spurwechsel in den Gegenverkehr oder Sperrflächen verhindern, macht das wenig Sinn.
Bd
Edenklich stimmt mich, dass das wohl so gewollt ist: Geschrieben von ---Feuerwehr-Sprecher Ulrich Laschet--- Das ist aber keine Ausschreibungspanne, versichert Feuerwehr-Sprecher Ulrich Laschet. Es gebe solche Fahrzeuge eben nur noch mit Notbremssystem. Die EU-Verordnung dazu gelte für alle Transporter und mache bei Einsatzfahrzeugen keine Ausnahme.
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Geändert von Thomas R. [31.08.19 08:28] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |