Rubrik | Atemschutz |
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Thema | vfdb 08/02 | 4 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 851645 |
Datum | 26.08.2019 18:00 MSG-Nr: [ 851645 ] | 1966 x gelesen |
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Gesetzliche Unfallversicherung
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Völlig egal was in einer vfdb, BGR oder GUV steht.
Einzig und alleine zählt die Gebrachsanleitung des Herstellers.
Wenn er nicht freigibt das du andere Masken an deinen PA anschließen darfst und der andere Hersteller keine fremden PAs an seinen Masken duldet, darfst du nicht mischen, auch wenns funktionieren würde.
Also frag bei deinen Herstellern nach.
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