Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Fehlende Notfallsanitäter | 6 Beiträge |
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 851615 |
Datum | 25.08.2019 21:59 MSG-Nr: [ 851615 ] | 1204 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Naja. mit EA-Persona kannst Du nicht planen. Sprich für einen Jahresdienstplan wird das echt schwierig. EA-Personal heißt zudem nicht, dass dieses nicht auch bezahlt werden muss. Viele EAs einer Organisation haben nebenher einen 450--Jobervertrag für die Tätigkeit als RA/NFS un werden ganz regulär vergütet. Da fährt der AG sogar schlechter, weil die Kopfanzahl steigt (Mehr Köpfe größerer Betriebsrat, höhere Abgaben bei der BG etc. und kommt es auf die Köpfe an und nicht auf die umgerechneten Voolzeitstellenäquivalente).
Das Problem mit der angespannen Arbeitsmarktsituation wird sich sicher noch 2 bis 5 Jahre hinziehen. Die Umstellung der 2-jährigen RA-Ausbildung auf die 3-jährige NFS Ausbildung reißt eben ein Loch in die Personaldecke. Ebenso die nicht von Anfang an geklärte Frage der Finanzierung der 3-jährigen Ausbildung, welche teilweise ein Loch von 2 bis 3 Jahre zwischen RA-Ausbildung und NFS-Ausbildung gerissen hat.
Gruß
Simon
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