Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kommentar: Freiwillige Feuerwehr muss entlastet werden | 14 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 851497 |
Datum | 15.08.2019 13:41 MSG-Nr: [ 851497 ] | 2107 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Deshalb wird auch nach einem Gespräch mit den Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteuren das Landesgesetz für Brand- und Katastrophenschutz novelliert. Um Aufgaben, die nicht indirekt mit der Feuerwehrarbeit in Verbindung stehen auszugliedern. Er nannte z. B. Absicherungen, welche vom örtlichen Straßenunterhalter oder dem Landesbetrieb Mobilität übernommen werden können, ebenso wie Beseitigungen von Ölspuren.
Lt. LBKG RLP und Kommentar dazu ist das in RLP schon lange so. Nur haben das einige anscheinend immer noch nicht so übernommen, man sollte vielleicht einfach das anwenden, was gilt. So läuft das bei uns schon lange problemlos. Die FF übernimmt bestenfalls die Absicherung als Erstmaßnahme, bis die zuständigen eingetroffen sind. Außer bei Kleinigkeiten, die schneller erledigt sind als sonst das Eintreffen des zuständigen dauern würde.
Gruß,
Michael
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