1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Die BOS-Kommunikationssituation in NRW lässt sich wie folgt beschreiben:
Polizei:
Weitverkehr und Einsatzstellenkommunikation komplett auf TETRA (naturgemäß mit Status und sehr vielen hilfreichen TETRA-Features z.B. Farbbilder über gestückelte SDS), wobei die analoge Infrastruktur bis auf Sonderanforderungen bereits umfangreich abgebaut und Standleitungen zu UKW-Relais abgebaut wurde. Es dürfte somit keine analoge Fallbackoption mehr im nennenswertem Umfang existieren.
Katastrophenschutz:
Die Einsatzeinheiten bzw. dezentral vorgehaltenen Einsatzmittel sind vollumfänglich mit TETRA ausgestattet, wobei hier und da noch einzelne Nachbeschaffungen (z.B. Fahrzeug-HRT) anhängig sind; bzw. der Fahrzeugeinbau (passende HRT-Ladehalterung) noch optimierungswürdig erscheint. Landesweite TMO-Kommunikationsgrundsätze sowohl lokal als auch überregional eingeführt.
Nicht nur offizielle KatS-Führungsfahrzeuge verfügen über 4m-Fahrzeug- sowie 2m Handfunkgeräte. Tendenz allerdings rückläufig. Bei Neu- und Ersatzbeschaffungen entfällt der ggf. selbst finanzierte analoge Parallelausbau (vgl. BBK-Festlegungen). Akku-Ersatz oder Gerätereparatur analoger FuG kaum betriebswirtschaftlich vertretbar.
Hieraus im HiOrg-Umfeld sanitätsdienstlich übungsrelevant realisierte Betreuungen öffentlicher Veranstaltungen fast ausschließlich via TETRA. Unter Einbeziehung von Status- und LIP-/GPS-Optionen u.a. für einzelne Einsatztrupps (EVT / First Responder mit HRT) deutlich erweiterte bzw. direkt unterstützende Dispositionsmöglichkeiten (plus Verlaufsdokumentation); u.a. konkretere Lokalisierung ggf. unterschiedlicher Notfallorte in unmittelbarer Nachbarschaft, Personensuche in unbebauten Arealen, Waldgebieten, Einsatzanforderungen in der Wasserrettung (Flächen- oder Fleißgewässer mit umfangreichen Eindeichungsgebieten bzw. Übergabestellen); uvm.
Rettungsdienst:
Kommunal noch vereinzelt im analogen 4m-Band, oft in großen Städten mit Berufsfeuerwehren. Wobei dort (!) allerdings der TETRA-Fahrzeugeinbau oft seit Jahren Beschaffungsstandart ist. Die letzten Landkreise werden etwa Ende 2019 zumindest in der Lage sein, die RD-Kommunikation (TMO/DMO) vollständig digital abzuwickeln.
Hochproblematisch erscheint in sämtlichen nPol-Digitalfunkgeräten die unzureichende Implementierung bzw. manuelle Einstellungsoption aller etwa 300 TMO-Anrufgruppen (soweit GSSI-Festlegung bereits erfolgt) für sämtliche Rettungsdienstleitstellenbezirke in Deutschland zu sein. Über eine unmittelbare Nachbarschaftsunterstützung hinaus, muss es als traurig bezeichnet werden, wenn bei überregionalen Rettungstransporten oder Intensivverlegungen "offizielle" Einsatzmittel in viel zu vielen RLST-Einzugsbereichen in der Bundesrepublik nur über den kommerziellen Mobilfunk mit lokal zuständigen Befehls- oder Koordinationstellen (teilweise gilt dies auch bei erforderlicher Kontaktaufnahme zu RTH und ITH) sprechen können. Im bundesweiten Fleetmapping ist über allgemein hinterlegte TMO-Gruppen (z.B. TBZ der Bundesländer) so gut wie nie irgendeine Leitstelle auf Empfang, soweit überhaupt eine Einbuchungsberechtigung gegeben ist.
Feuerwehren:
Einsatzstellen- und Führungskommunikation (via HRT) überwiegend digital. Keine grundlegend einheitliche Vorgehensweise für Innenangriffe (mit /ohne Atemschutz). Umstellung auf digitale Objektversorgung oft eine Kostenfrage für den Eigner der jeweiligen Liegenschaft, da OV in NRW sehr verbreitet / etabliert. In größeren Städten existieren schnell 30 - 70 BOS-Objektfunkversorgungen!
Kommunaler Weitverkehr ähnlich wie im NRW-Rettungsdienst, wobei die letzten TMO-Regelinbetriebnahmen (also 4m-Ersatz) bzw. softwaretechnischen ELZ-Direktanbindungen (wegen grundlegender Finanzierungskosten einer teilweise übeholten IT-Anwendungslandschaft mit oft IT-Verantwortung in dritter Hand) demnächst erwartet werden.
Obwohl eine vermeintlich angenommene 4m-Band Infrastrukturredundanz schon allein wegen des fehlenden Fach- und Betriebspersonals zu jeder Tages- und Nachtzeit mehr eine Hoffnung als belastbare Realität darstellte, hört man vielfach noch eine kritische Distanz zu anonym betriebenen Netzinfrastukturen (vgl. essentielle Grundlage für die polizeiliche Basiskommunikation!) in staatlich operativer Eigenverantwortung. Oder ist es eine andere Ausfdrucksform kommunal eigenbrötlicher Egozentriken?
Es stehen parallele variable Digitalfunkrückfallszenarien als lokaler Alternative B oder sogar Plan C zur Verfügung, wenn man mal aus der Schmollecke herauskommen und präventiv ergebnissoffen evaluieren sowie daraufhin zielorientiert entscheiden würde.
Meldeempfänger
ZVEI-Betrieb (früher auch im 4m Band) so gut wie kaum noch verwendet. POCSAG (via kommunaleigener DAG/DAU-Strukturen) über 2m vorherrschend, teilweise auch kommerzielle Lösungen im Einsatz. Mobilfunkoptionen als organisatorische Ergänzung; selten als Hauptalarmierungsweg (weil niemals wirklich bzw. permanent sicher und schon gar nicht ansatzweise krisenfest!).
Es ist leider strukturell nichts nachhaltiges bei diversen BOS-Repräsentanten erkennbar, das spezifische 2m-Band-Spektrum (Kanal 100-125, duplex) über den Frequenznutzungplan der Bundesnetzagentur z.B. für BOS-POCSAG oder ELW-ELZ-Reservekommunikation langfristig zu erhalten. Regulatorisch handelt es sich hier um TK-Bundesrecht, mit variablen "politischen" Handlungsoptionen. Wie wir es erst kürzlich im Zusammenhang mit der Mobilfunkfrequenzversteigerung im 700 Mhz-Bereich beobachten durften, wo für die BOS am Ende nur 5 Mhz duplex (nicht wie gefordert bis zu 20 Mhz) als Krümel vom Tisch fiel.
Es ist in NRW derzeit keine Alarmierung über TETRA wahrscheinlich. Dafür dürfte einerseits, zumindest in ländlichen Regionen, die TMO-Netzabdeckung für eine angemessene Alarmierungssicherheit in geschlossenen Räumen nicht ausreichend sein. Andererseits bei zig-tausend zu substituierenden Meldeempfängern (mit eigener SiKa) pro kommunaler Gebietskörperschaft (54) müssten zentrale Netzressourcen bzw. die Teilnehmerverwaltungskapazität dafür noch erheblich (weil das kostet richtig für wen; Bund oder Land?) ausgebaut werden.
Abschließend wird auf den inzwischen erreichten (und noch nicht abgeschlossenen) BOS-TETRA-Endgeräteumfang (Anzahl) hingewiesen, die es in dieser Masse (über Jahrzehnte in Summe) so bisher im analoge BOS nicht gab. Sei es durch deutlich preiswerte Beschaffungsbedingungen für Einzelgeräte, oder durch nur einen Digitalfunkgerätetyp (statt separat für 2m-Einsatzstellenfunk, oder 4m-Weitverkehr), welcher erst durch die manuelle Einstelung dem spezifischen Einsatzzweck zugeführt werden kann.
Im Vergleich zum betrieblich permanenter (Ersatz-)PC (3- 5 Jahre, vgl. Win-notwendigkeiten!) oder privatem Smartphonebedarf darf es allerdings keinen wirklich verwundern, das nach 10-12 Jahren (z.B. STP8000 / STP 9000) die Chip-Technik weiter fortgeschritten ist, und demnächst (2020 / 2012) hardwarerelevante TETRA-Folgeentscheidungen (Lieferant, FuG-Mindestleistungsmerkmale, usw.) vor der Türe stehen.
Um einen Hardwarezoo möglichst zu vermeiden sind allerdings keine nachhaltigen zentralen Anstrengungen erkennbar; was denn die BOS zu diesem zeitpunkt haben wollen (oder haben müssten). Es lebe der Anbieterwettbewerb; aber nicht zum Preis verdeckt explodierender Anwender- sowie Betreuungskosten.
Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)
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