DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Sorry aber hier irrt auch der Webmaster
Die Angabe,
Mitwirkende Organisationen: BF/Krankentransport: X*; * wird in subsidiärer Zuständigkeit durchgeführt
oder
1.1 Aufgaben der Feuerwehr
Brandschutz, Technische Hilfeleistung: Ja
Notfallrettung: Ja
Kampfmittelbeseitigung: Ja
Katastrophenschutz: Mitwirkung
Krankenbeförderung: Nein
beide wurden GRAU markiert, sind aber nicht von Thomas geschrieben worden, sondern von Florian.
Sollte ich mich hierbei selber irre, so bitte ich um Aufklärung.
Aber trotzdem zeigt die ganze Diskussion hier nur, dass Thomas mit seiner Aussage vollkommen recht hat. Ob der Krankentransport nun die originäre Aufgabe ist oder nur die subsidiäre Zuständigkeit durchgeführt wird, Spielt dabei keine Rolle. Die Vergabe der Lizenzen führt die Behörde/Amt durch. In Städten mit BF, die auch im Rettungsdienst tätig oder beteiligt sind, ist es in der Regel die BF. Sie selber bleibt aber immer in der Verantwortung den Krankentransport zu gewährleisten. Die Verantwortung kann sie nach meinem Kenntnisstand, keiner Hilfsorganisation oder Privatunternehmen vollständig übertragen. Sie bleibt also immer für den Krankentranssport zuständig und muss ihn im Bedarfsfalle auch durchführen. Insofern gehört der Krankentransport immer zu den Aufgaben einer BF die im Rettungsdienst tätig oder beteiligt ist.
Auch der Hinweis auf 1.1 Aufgaben der Feuerwehr aus dem Jahresbericht 2018 der Feuerwehr Hamburg ist kein Beweis, denn da steht Krankenbeförderung und eben nicht Krankentransport.
Bevor jetzt gleich die nächste Diskussion losgeht.
Erklären von mir.
nullDer Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen Begriffe 3.17 definiert.
Der Krankentransport ist eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen oder sogar Rettungswagen durchgeführt.
Das ist der Fall wenn der Patient z.B. während der Fahrt überwacht werden muss. Das kann ein EKG sein oder auch ein wachsames Auge auf einen frisch operierten Patienten oder weil der Patient einen Keimträger ist. Auch eine Verlegung mit einem NAW kann ein Krankentransport sein. Wenn der Patient z.B. intubiert und beatmet ist. Bei dauerhaften Koma- oder auch Wachkomapatienten zu einer Rehaklinik, oder als Notfallverlegung in ein anderen Krankenhaus.
Eine Krankenbeförderung wird durchgeführt bei Menschen die aufgrund ihres körperlichen Zustandes nicht mehr in der Lage sind selbständig den Weg zur Arztpraxis, Rehaklinik, Dialyse auf sich zu nehmen, weil sie gebrechlich, auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen oder bettlägerig sind, aber nicht weil sie medizinische Hilfe vom Fachpersonal benötigen.
Diese Krankenbeförderung kann dann, siehe Verordnungsformular zur Krankenbeförderung
https://www.google.de/search?source=hp&ei=ZpxKXaiWF4WSmwX_ubiwBw&q=krankenbeförderung&oq=krankenbefö&gs_l=psy-ab.1.0.0l9j0i10.3166.8169..10206...0.0..0.423.1710.0j11j4-1....3..0....1..gws-wiz.....0.Bk2Lj0AdesI
auch von einem Taxi, Mietwagen, Rollstuhlfahrzeug und so weiter durchgeführt werden. Bei liegenden Personen wird dieses in der Regel mit einem Krankenwagen durchgeführt.
Kurzgesagt. Krankentransporte werden von Krankenwagen, Rettungswagen und arztbesetzten Fahrzeugen durchgeführt. Krankenbeförderungen werden von Taxis, Mietwagen und Krankenwagen durchgeführt.
Dann noch mal zum Jahresbericht der Feuerwehr Hamburg.
Auf Seite 4 / 1.1 steht, Krankenbeförderung Nein da dieses nicht dem Tätigkeitsfell entspricht und die Feuerwehr ja weder Taxis noch Mietwagen, Rollstuhlfahrzeug oder Krankenwagen hat.
Auf Seite 8 / 1.14 steht, Mitwirkung im Krankentransport, da die Feuerwehr die Verantwortung hierfür hat und auch die Fahrzeuge z.B. RTW, IRTW oder GRTW.
Auf Seite 11 / 2.3 findet man die Anzahl für die Krankenbeförderung der Feuerwehr. Es gibt eine Art von Krankenbeförderung die nur die Feuerwehr durchführen kann. Dass ist die Beförderung von übergewichtigen Personen. Die nur aufgrund ihres Gewichtes ein besonderes Fahrzeug (SRTW) benötigen.
Viele schmeißen Ausdrücke zusammen oder verwechseln dessen Bedeutung. Viele Leute sagen z.B. dass sie nach dem Unfall mit dem Krankenwagen mit Blaulicht ins Krankenhaus gebracht wurden. Dass es ein RTW oder NAW war wissen sie nicht, da sie den Unterschied nicht kennen. Auch sagen viele, dass ihnen der Blinddarm entfernt wurde. Was sie aber meinen, ist der Wurmfortsatz. Es hat sich in der Bevölkerung über Jahre einfach eingebürgert, den Wurmfortsatz als Blinddarm zu bezeichnen. Selbst Ärzte machen dieses, weil der Patient es dann besser versteht.
Ich hoffe ich habe das jetzt richtig rüber gebracht ohne damit jemanden auf die Füße zu träten. Jetzt sagen sicherlich einige, dass ist aber Haarspalterei. Aber wer hier so auf originäre und subsidiäre Aufgabe der Feuerwehr herumreitet, der muss sich auch dieses gefallen lassen.
Ich bin mir sicher dass Thomas der selber im Rettungsdienst tätig ist, den Unterschied kannte, denn seine Aussagen hierzu waren ja alle korrekt.
Florian kannte den Unterschied offenbar nicht, was aber auch nicht schlimm ist. Schlimm finde ich nur die anschließende hochnäsige Art von ihm. Das muss hier nicht sein.
Und jetzt lasst Ruhe einkehren.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
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