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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Berliner Feuerwehr verbietet Mitarbeitern Nebenjobs | 44 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 851193 | ||
Datum | 02.08.2019 07:58 MSG-Nr: [ 851193 ] | 2432 x gelesen | ||
Gut, dass ArbZG findet keine Anwendung für Beamte, bildet aber das Europarecht ab. Jedes Land inkl. Bund haben entsprechende Arbeitszeitverordnungen für Beamte, so auch Berlin. Aus Vereinfachungsgründen habe ich mich auf das ArbZG bezogen. Grundsätzlich reden wir aber bei der Höchstarbeitszeit von einer Regelung zum Arbeitnehmerschutz, und der Arbeitnehmerschutz gilt auch für Beamte. Und wenn man insbesondere in der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr und Polizei in Berlin sucht findet man, oh welche Überaschung, die Regelungen der ArbZG wieder: § 2 Regelmäßige Arbeitszeit (1) 1Die regelmäßige Arbeitszeit der in § 1 genannten Beamtinnen und Beamten beträgt unter Berücksichtigung der Bereitschaftsdienstzeiten im Durchschnitt 48 Stunden in der Woche. Abweichungen sieht die AZVO auch für die Berliner Feuerwehrleute und Polizisten vor, genauso wie die EU-Verordnung. Aber unter dem Gesichtspunkt einer vorübergehenden Ausnahme und zeitnahen Ausgleich der Mehrarbeit. Auf der einen Seite in meinem Hauptjob eine hohe Einsatzbelastung und stundenmäßig eh schon an der zulässigen Obergrenze, auf der anderen Seite aber genug Kraft und Energie habe für einen Nebenjob im Krankentransport, der ebenfalls körperlich fordernd ist. | ||||
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