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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Berliner Feuerwehr verbietet Mitarbeitern Nebenjobs | 44 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 851190 | ||
Datum | 02.08.2019 07:17 MSG-Nr: [ 851190 ] | 2321 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian M. Da sagt aber das Arbeitszeitgesetz was anderes dazu. 1. Liest man ein Gesetz von oben. Zitat:"§ 2 Begriffsbestimmungen (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten." Somit gilt das Gesetz schon nicht mehr für Beamte. 2. Liest man das Gesetz weiter steht da. § 7 Abweichende Regelungen ... Die kannst du dir jetzt mal durchlesen und überlegen ob das zutrifft. | ||||
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