Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr nicht gefragt? - Innenminister von MV trifft sich mit Polizei + THW in Lübtheen | 51 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 850701 |
Datum | 12.07.2019 17:38 MSG-Nr: [ 850701 ] | 1990 x gelesen |
Infos: | 10.07.19 FW-Forum: THW und Waldbrandbekämpfung
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Katastrophenschutz
Verwaltungsverfahrensgesetz
Geschrieben von Ulrich C.Es ist auch nicht Aufgabe des Bundes für die Länder Bergepanzer vorzuhalten, die von den Ländern im KatS trotzdem eingesetzt werden (sollen, dürfen, müssen, vgl. Art. 35 GG)!
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe (1) Eine Behörde kann um Amtshilfe insbesondere dann ersuchen, wenn sie
[...]
2.
aus tatsächlichen Gründen, besonders weil die zur Vornahme der Amtshandlung erforderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen, die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann;
Was da ist, kann eingesetzt werden zur Amtshilfe. Was nicht da ist, man aber selbst nicht benötigt, muss man nicht beschaffen nur weil die ersuchende Behörde das gerne so hätte. Die Technische Amtshilfe dürfte nach § 8 VwVfG - Kosten der Amtshilfe ja auch "in Rechnung gestellt" werden, so wie es aussieht kommen die Mittel aus dem Einzelplan 14.
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