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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Panorama vom 11. September 1967: Ziviler Bevölkerungsschutz | 12 Beiträge | ||
Autor | Paff8enh8olz8 K.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt | 850534 | ||
Datum | 09.07.2019 10:43 MSG-Nr: [ 850534 ] | 1339 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias J. Inwiefern stimmt es eigentlich dass Anfangs die Fahrzeuge von LSHD/ZB/ZS nur für Übungen und Einsätze derselben verwendet werden durften - also nicht für Einsätze der Feuerwehren bei denen das Fahrzeug stationiert war? Hallo, der LSHD bildete den Zivilschutz. Also reine Aufgabenstellung für den V-Fall. Das führte z.B. 1962 beim Hochwasser in Hamburg dazu, das der LSHD in der Garage blieb, da es ja nur eine Katastrophe und kein V-Fall war. Die Brandschutzeinheiten des LSHD unterstanden auch nicht der Feuerwehr und waren nicht in diese integriert sondern komplett separat aufgestellt. Eigene Räumlichkeiten etc. 1968 wurde der LSHD aufgelöst und ging spätestens 1971 im Katastrophenschutz auf. Ich hoffe, damit zu dienen. Beste Grüße Klaus Paffenholz Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Paffenholz K. [09.07.19 10:53] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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