Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 45 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 849920 |
Datum | 14.06.2019 08:27 MSG-Nr: [ 849920 ] | 1419 x gelesen |
Infos: | 13.06.19 FW-Forum: Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? 13.06.19 FW-Forum: Definition Ehrenamt
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1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Guten Morgen
Geschrieben von Christian R.
Bei den Kilometern nicht: Zum TM1 musste ich (zusammen mit 4 anderen Kameraden aus meinem Löschzug) im Fiesta durch die ganze Stadt gondeln. Das waren OneWay 20km vom Standort zum Ausbildungsort. Das sind etwa 50 Euro im Monat. Für einen Schüler viel Geld.
Zumindest wenn die Ausbildungsveranstaltung außerhalb unseres noch überschaubaren Wohnortes ist, kann man lt. ( noch gültiger ) örtlicher Feuerwehr-Entschädigungssatzung für Aus-und Fortbildungslehrgänge die Fahrtkosten erstattet bekommen:
§ 2 Entschädigung für Aus-und Fortbildungslehrgänge
[...]
(3) Bei Aus-und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Stadtgebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr als Aufwandsentschädigung neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrtkosten der zweiten Klasse oder bei Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeuges eine Wegstrecken-und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jetzigen Fassung. [...]
Wenn man beispielsweise an vier Tagen zum Besuch des SprFu-Lehrgang oder einige WE zur JF-Betreuer-Ausbildung paar km zu einer Ausbildungsstätte im Kreisgebiet fährt, können da schon einige Fahrt-km zusammenkommen, aber die Fahrtkosten für Privat-Pkw werden ja erstattet.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [14.06.19 08:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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