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Thema | Rechnung 60000 gestellt, und jetzt 51000 bezahlen | 31 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 849897 |
Datum | 13.06.2019 18:34 MSG-Nr: [ 849897 ] | 2493 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
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Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Oliver S.Wenn mir die Telekom eine Handyrechnung über 10.000 schickt, ich diese als fehlerhaft anmahne, dann bekomme ich vermutlich die 10.000 zurück, wenn ich sie denn bezahlt habe.
Oder halt nur 9.000, wenn die Telekom einen Anspruch auf 1.000 Euro gehabt hätte und 'nur' mit dem Komma um eine Stelle verrutscht ist...
Geschrieben von Oliver S.Kann ich den Telekomchef wegen Betruges anzeigen?
Ich sag mal so:
Wenn die Telekom dir Leistungen in Rechnung gestellt hat die sie überhaupt nicht erbracht hat, kommst du vielleicht auf die Idee es könnte sich um Betrug handeln. Wenn das aber nicht nachweisbar ist sondern es sich vermutlich um ein schlichtes Versehen handelt, dann wird das Verfahren gegen den Telekomchef eingestellt.
Geschrieben von Oliver S.Der Betrugsvorwurf wurde ja gerichtlich widerlegt. Diese Gerichtskosten dürften der DLRG dann nicht angelastet werden.
Ich hatte es so verstanden, dass man nicht die 60.000 einklagen will, weil man die Gerichtskosten scheut.
Geschrieben von Oliver S.Wenn die besagte Abrechnung fehlerhaft war, so muss sich doch eine korrekte erstellen lassen, die der Reederei in Rechnung gestellt werden kann.
Wenn von gezahlten 60.000 Euro nun 51.000 Euro zurückgezahlt wurden, entspricht das doch einer Korrektur der Rechnung auf 9.000 Euro?
Geschrieben von Oliver S.Die Leistung ist schließlich erbracht worden.
Das ist möglicherweise einer der strittigen Punkte: welche Leistung die DLRG wirklich erbracht hat.
Sind wirklich alle Insassen des Schiffs von bzw. mit Hilfe der DLRG gerettet worden? Oder nicht doch eher der Großteil über die von Feuerwehr und THW gebauten Stege?
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