Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849875 |
Datum | 13.06.2019 15:51 MSG-Nr: [ 849875 ] | 1464 x gelesen |
Infos: | 15.06.19 FW-Forum: Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? 14.06.19 FW-Forum: Definition Ehrenamt
|
Geschrieben von Andreas K.Verdienstausfall gibt es für beide auch nicht. Für Ausbildungsdienst oder Brandsicherheitswachen? Doch, natürlich. Im Regelfall wird man dafür aber Zeiten ansetzen/Leute nehmen, die das eben nicht in Anspruch nehmen müssen. Sofern das aber nicht möglich ist, fallen hier auch ganz normal Freistellungs- und Verdienstausfallansprüche an.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 13.06.2019 08:43 |
|
Alex7and7er 7H., Neuburg Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | |