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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849847 | ||
Datum | 13.06.2019 11:15 MSG-Nr: [ 849847 ] | 1857 x gelesen | ||
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Die Bundeszetrale für politische Bildung bietet hier zwei Seiten mit Definitionen an, die dir aber sicher nicht gefallen: Das Ehrenamt. Empirie und Theorie des bürgerschaftlichen Engagements (1) Tätigkeiten, die (2) freiwillig und nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, sowie (3) gemeinwohlorientiert sind, (4) öffentlich beziehungsweise im öffentlichen Raum stattfinden und (5) in der Regel gemeinschaftlich oder kooperativ ausgeübt werden. Junges Politik-Lexikon: Ehrenamt Ohne Bezahlung und meistens freiwillig Den Ehrenamtsbegriff werden wir nicht mehr umdeuten können. Aber eine Abgrenzung wäre schon nötig. Ich würde die Grenze ziehen, bei staatstragend oder eben nicht. Ich würde es an der Frage festmachen: Müsste der Staat Beamte oder Angestellte beschäftigen, wenn sich niemand ehrenamtlich findet? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian R. [13.06.19 11:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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