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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Geld für MTW: Feuerwehr ruft zu Spenden auf | 19 Beiträge | ||
Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 849676 | ||
Datum | 07.06.2019 13:20 MSG-Nr: [ 849676 ] | 2469 x gelesen | ||
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DAs ist ja mal- von der prikaeren Lage ansich abgesehen - besonders juristisch gesehen ein ganz interessanter Fall. Wenn ich es bisher richtig verstanden habe - wegen "darf nicht" hat irgendein vermeintlich Verantwortlicher "verboten" dasz FW-Leute mit dem Privat-PKW direkt zum Einsatzort fahren, anstatt zur Wache (oder von der Wache zum EInsatzort). Nun gibt es doch aber - gerade wenn Menschenleben in Gefahr sind - auch die allgemeine Verpflichtung zur Hilfe (oder anders ausgedrueckt: § 323 c StGB - Unterlassene Hilfeleistung). An einen professionellen Helfer sind da bestimmt auch strengere Anspruche gerichtet als an einen ausgesprochenen Laien. Ob da wohl auch die das Verbot aussprechende Person die Verantwortung fuer eine ggf. unterlassene Hilfeleistung uebernimmt ? Hab da immer noch aus meiner BW-Zeit im Kopf dasz auch dort Befehle die gegen geltendes Recht verstoszen nicht ausgefuehrt werden duerfen. Es musz doch in so einer Verwaltung zu der die FW gehoert einen Volljuristen geben der in der Lage ist die Frage zu beantworten ob man Menschen sterben lassen darf weil dieses Verbot besteht. | ||||
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