Auspeitschen, Du hast das öffentliche Auspeitschen auf dem Marktplatz noch vergessen.
-Achtung! Dies war Sarkasmus-
Ich bin überzeugt davon, dass die Judikative so urteilt, wie es ihr im Rahmen der Beweis- und Rechtslage möglich ist. Höhere Strafmaße bedeuten nicht automatisch höhrere Verurteilungsraten.
Deshalb wird Schubsen einer Einsatzkraft -ohne Beweis hierfür und Aussage gegen Aussage- im Zweifel eben in dubio pro reo "gerichtet" werden müssen.
Dass dies zum kotzen für die Betroffenen und die Geneigten ist, steht außer Frage. Aber so geht Rechtsstaat.
Weshalb ich mit der Aussage von Sebastian konform gehe: Internetfilmchen, bunte Flyer und irgendwelche Imagekampagnen bringen beim Thema: Gewalt gegen Einsatzkräfte, einen Sch...dreck.
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