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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuerbefreiung Feuerwehrfahrzeuge - war: Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? | 18 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 849389 | ||
Datum | 28.05.2019 23:39 MSG-Nr: [ 849389 ] | 1244 x gelesen | ||
Geschrieben von Simon S. Unabhängig davon ist es allerdings zulässig und möglich, dass ich ein für einen bestimmten Zweck steuerbefreites Fahrzeug die Steuern für einen bestimmten Zeitraum bezahle und dann kann ich wieder machen was ich will (Mindestdauer er Steuerzahlung: ein Monat). Welchen Steuersatz müsste ich denn bezahlen, wenn ich mein Feuerwehrfahrzeug als selbstfahrende Arbeitsmaschine einsetzen möchte? Geschrieben von Simon S. z.B: Jugendausfahrt einer Feuerwehr/HiOrg mit einem steuerbefreiten MTW -> steuerpflichtig Natürlich ist auch die Verwendung bei der JF eine dienstliche Verwendung der Feuerwehr, warum also sollte §3 Satz 1 Nummer 5 KraftStG hier nicht greifen?! | ||||
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