Geschrieben von Jürgen M.Zumindest die (Routine-) Verwaltungstätigkeiten kann so ein Spezialist bzw. Spezialistin im Rathaus dem ehrenamtlichen Wehrführer abnehmen und damit sehr gut entlasten Das macht man anderswo schon seit Jahrzehnten. Dort, wo das nicht so ist, haben (i.d.R.) beide Seiten einige Zeit schlichtweg gepennt. In RLP hat der Landesrechnungshof vor einiger Zeit ein Gutachten u.a. zum Vergleich von Zeitanteilen in Stellenplänen erstellt, da ist gerade der Bereich Brandschutz durchaus mit einer größeren Spannweite in ansonsten vergleichbaren Kommunen aufgefallen. Ich schätze mal das Thema kommt immer mehr in den Mittelpunkt, und wird sich auch in den Verwaltungen zunehmend feuerwehrfreundlich durchsetzen. Das erfordert aber auch, dass der ein oder andere Feuerwehrhäuptling, der aktuell im Amt und Würden ist und vielleicht ehrenamtlich noch alles hinbekommt (oder das zumindest glaubt), sich diesbezüglich mal ernsthaft hinterfragt.
Bis zur Neuwahl warten, und dann entweder keinen Nachfolger finden und/oder direkt nach der kompletten hauptamtlichen Einstellung eines ansonsten eigentlich noch völlig ehrenamtlichen Wehrleiters zu rufen ist die schlechteste Lösung für dieses Problem.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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