Grundsätzlich ist es so, dass evtl. Garantieleistungen wie Geld- oder andere Schulden behandelt werden. D.h., nach einer Insolvenz erhält man nur einen Teil zurück, wenn überhaupt.
Lasst Euch rechtlich beraten - aber nicht anonym in einem Internetforum sondern real von einem Juristen, der auch wirklich den Einzelfall beurteilen kann. Hier geht es doch letztlich um Geld der Gemeinde, da würde ich mich nicht im Stile eines Prvatmenschen im Internet informieren, sondern die Hilfe von Profis in Anspruch nehmen.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |