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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 28 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 849191 | ||
Datum | 20.05.2019 10:27 MSG-Nr: [ 849191 ] | 1786 x gelesen | ||
Das ist richtig. Allerdings entspricht die Situation ziemlich genau dem Beispiel 3.e) (Seite 6) in Deinem interessanten Link. Auf Seite 7 wird das so bewertet: Anders wiederum Beispiel 3 e). Hier liegt keine vertrauensgeschützte Sonderbeziehung vor. Es handelt sich auch nicht um eine nach Art. 13 GG geschützte Wohnung. Die Feuerwehr konnte also ohne weiteres ihre Entdeckung der Polizei mitteilen. Ähnlich ist ja auch die Frage, wenn wir in einer Wohnung tätig sind, inweit wir die Polizei überhaupt in die Wohnung lassen dürfen. Da muss man auch äußerst vorsichtig sein. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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