Hallo zusammen,
Geschrieben von Jürgen M.da kann es dann aber sein das man die Anzahlung nochmals zahlen darf und den Betrag den man vor der Insolvenz angezahlt hat als Forderung anmelden darf.
Das deckt sich mit meinem Kenntnisstand zur Ziegler Insolvenz. Anzahlungen waren futsch. Die Versicherung, die für die Anzahlungsbürgschaften zuständig war, hat angeblich auch nur Teile ausgezahlt.
Hinzu kam, dass manche Dinge, die Angeboten waren anscheinend nicht mehr möglich waren.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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