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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAbwahl Jugendwart?10 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP848401
Datum21.04.2019 20:19      MSG-Nr: [ 848401 ]1450 x gelesen

Geschrieben von = anonym = a. ist es in Rheinland-Pfalz möglich einen bereits gewählten Jugendwart auch vor Ablauf der Wahlperiode abzusetzen? Ja, weil es
1. gar keiner Wahl bedarf und
2. § 14 Abs. 5 Nr. 4 LBKG.
Interessehalber: Wer hat den Jugendfeuerwehrwart denn "gewählt"? Die aktive Mannschaft hat hierbei gar nichts zu sagen, es ist lediglich eine "Anhörung" der Jugendfeuerwehrmitglieder erforderlich.

Diese Bestellung des Jugendfeuerwehrwarts wurde mit der LBKG-Novelle 2004 eingeführt, in der Gesetzesbegründung heißt es dazu
Gemäß § 9 Abs. 6 Satz 2 LBKG soll die Bildung von Jugendfeuerwehren gefördert werden, welche für die Nachwuchsgewinnung in den Freiwilligen Feuerwehren inzwischen unverzichtbar geworden sind. Diese Jugendfeuerwehren benötigen eine engagierte und qualifizierte Betreuung. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass der Bürgermeister in Feuerwehreinheiten, in denen Jugendfeuerwehren gebildet sind, einen Jugendfeuerwehrwart und einen Stellvertreter bestellt. Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr Kinder ab zehn Jahren und Jugendliche sind zwar nicht wahlberechtigt, aber im Rahmen der Herstellung des Benehmens anzuhören"

Der "wichtige Grund" des § 14 Abs. 5 wurde höchstrichterlich schon so ausgelegt, dass es auf ein Verschulden des zu Entbindenden nicht ankommt, sondern nur auf das Erreichen der Zielsetzung des LBKG abzustellen ist. Das auf den Jugendfeuerwehrwart umgelegt würde ich so deuten: Wenn keine engagierte und qualifizierte Betreuung stattfindet, oder auch wenn schon eine Vielzahl von Austritten mit dem Jugendfeuerwehrwart begründet wurde, könnte man über eine Funktionsentbindung aus wichtigem Grund nachdenken.

Praktisch sollte man dann vorher aber schonmal miteinander gequatscht haben. Und wenn man jemanden hätte, der es übernehmen würde, wäre das auch nicht schlecht. Wenn man heute schon keinen Stellv. hat, wäre es etwas dämlich den einzigen der sich drum kümmern will noch ohne Plan B vor die Hörner zu hauen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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