News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leiter der BF Saarbrücken darf wieder auf seinen Posten zurück - war: der nächste Fall? ... | 135 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 848395 | ||
Datum | 21.04.2019 16:46 MSG-Nr: [ 848395 ] | 8146 x gelesen | ||
Infos: | alle 24 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Jürgen M. ich mein das anders rum Bei den Auszügen aus dem Email-Verkehr des Personalratsvorsitzenden mit dem Personalamt erscheint dieses nicht so abwegig. Der Chef kann auch für Handlungen verantwortlich gemacht werden, die von Mitarbeitern begangen werden, obwohl er diese abgelehnt hat. Begründung der Handlung des Mitarbeiters gegenüber dem Untergebenen: Anordnung von oben. Geht ganz einfach. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|