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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leiter der BF Saarbrücken darf wieder auf seinen Posten zurück - war: der nächste Fall? ... | 135 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 848149 | ||
Datum | 12.04.2019 08:13 MSG-Nr: [ 848149 ] | 11449 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. kann der Dienstherr die Beamte die sich krank gemeldet haben zum Amtsarzt schicken?Könnte er, aber ob das zeitnah und überhaupt Erfolg hat wage ich zu bezweifeln. Vielleicht nutzt man die Zeit stattdessen, um mit den vorliegenden Zahlen nochmal ein wenig zu spielen. Man hat zwei Wachen, "üblicherweise" mit 31 Personen dauerhaft besetzt, und "ca. 200 Mitarbeiter". Die Saarbrücker Homepage spricht selber von je drei 24h Schichten pro Wache. Jetzt fällt von diesen insgesamt sechs Schichten rechnerisch gerade mal eine aus, und man schließt gleich beide Wachen "einige Tage", und fürchtet die nächste Woche... Und das alles wegen einer Person, in einem eigentlich zu erwartenden Ablauf... Für mich ist da der Amtsarzt der falsche Ansprechpartner. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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