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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkräfte beleidigt, bepöbelt und genötigt => Verfahren wg. mangelndem öffentliche Interesse eingestellt | 13 Beiträge | ||
Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 848083 | ||
Datum | 09.04.2019 19:32 MSG-Nr: [ 848083 ] | 1396 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker C. Da STA aber eingestellt habe könne die Polizei leider nix mehr tun. Echt? Ist mir unverständlich. Die Einstellung der STA betrifft das Strafverfahren. Meldung an die Führerscheinstelle zwecks Überprüfung der Fahrtauglichkeit dient der Gefahrenabwehr, da hat die Einstellung der STA keine Bindungswirkung. Ich denke nicht, dass diese Auskunft so überall von der Polizei gekommen wäre. Aber immerhin gut, dass dann noch der Hinweis auf die Möglichkeit kam, es selber der Führerscheinstelle zu melden. | ||||
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