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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkräfte beleidigt, bepöbelt und genötigt => Verfahren wg. mangelndem öffentliche Interesse eingestellt | 13 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 848034 | ||
Datum | 08.04.2019 10:19 MSG-Nr: [ 848034 ] | 2141 x gelesen | ||
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Dann hoffe ich mal, dass wenigstens der Dienstherr der Feuerwehrkam. (also Stadt/Gemeinde) nen Ar... in der Hose hatte, und der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche "Anzeige" / einen Hinweis auf die charakterliche Ungeeignetheit des jew. Fahrzeugführers mitgeteilt hat. Wird in solchen Fällen (selbst von der Pol) m.M.n. viel zu selten gemacht, wenn "Herr/Frau Fahrzeugführer" glauben, sich oder ihr Kfz als "Waffe" im Straßenverkehr einzusetzen! Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | ||||
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