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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Rettungseinsatz an Straßenbeleuchtung | 10 Beiträge | ||
Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 847984 | ||
Datum | 04.04.2019 20:38 MSG-Nr: [ 847984 ] | 1947 x gelesen | ||
Hallo und einen schönen guten Tag .... Geschrieben von Jürgen M. diese Problematik dürfte ja immer mal wieder bei Feuerwehrs auftreten ... aber spätestens wenn über Gefahren an der Einsatzstelle im Zusammenhang mit "Strom" / Elektrizität gesprochen wird .... Geschrieben von Jürgen M. Keine EuP oder EffT ist dabei, die die Straßenbeleuchtung in der Hauptverteilung des Ortes abschalten kann/darf Dann müssen wir eben auf den Bereitschaftsdienst der EVU warten! Selbst wenn "Feuerwehrens" einen Elektroinstallateur oder ... oder .. oder ... dabei hat (was ja löblich wäre) kommt die nächste Frage ... hat dieser FA (sb) Kenntnis der Anlage? Kennt er die Lage der "Verkabelung"? Hat er/sie/es die notwendigen Schlüssel für die Strassenverteiler der EVU? Diese Punkte wage ich zu bezweifeln wenn es sich um "unterwiesene Personen" handelt .... Gehen wir von dem optimalsten Fall aus ... wir haben eine unterwiesene Person ... einen Elektroinstallateur ... wo hinterlegen wir die notwendigen Schlüssel, Kabelverzeichnisse etc. die die Feuerwehr in Absprache mit den EVU / ggf. auch mit dem kommunalen Bauhof der Gemeinde erhalten hat? Auf einem ELW 1? Da brauchst Du locker bei einer mittleren Gemeinde schon fast für den Krempel nen Anhänger.... Da warte ich doch lieber auf den Not/Bereitschaftsdienst der EVU! Bleiben wir bei dem "Schulbeispiel" Laterne .... Anschlussleitung (abhängig von der Entfernung zum nächsten Verteilerkasten ..) 5*6 bis zum Kabelübergabekasten (im Mast) tagsüber sind die Dinger im Mast i.d.R. selber spannungsfrei. nachts ... je nach Schaltung 230V/400V .... unabhängig ob ich eine Fachkraft dabei habe oder nicht hole ich als erster Gruppenführer die EVU raus! Richtig lustig wird es erst mal wenn eine der immer häufiger auftauchenden "E-Tankstellen" umgenietet wird...! Zuleitung mindestens 4*35 ... Eingangssicherung i.d.R. 80A ! das EVU muss hier den kompletten Ast aus einer Versorgung heraus nehmen und spätestens an solchen Punkten hört es nun mal für "uns Feuerwehrs" auf ... da gilt nur noch AANNA .... Ach Du Scheisse ... Absperren ... Nicht weiter drüber nachdenken ... Nachalarmieren ... Abhauen ... wenn ich über diese Thematik nachdenke könnte ich noch seitenlang weiterschreiben - zum Wohle meiner Mitmenschen lasse ich es lieber ;-) mkg Klaus jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe... sowie Eine, die wir Beide nicht sehen .... | ||||
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