Geschrieben von Alexander H.Ahja ... Ja... Ich wollte vor allem verdeutlichen, wenn heute jemand von "ehrenamtlich" spricht, eben nicht das eigentliche (öffentlich-rechtliche) Ehrenamt (Feuerwehr, Wahlhelfer, Schöffe, etc.) gemeint ist. Weiter unten im Artikel wird auch noch "unbezahlt" definiert.Entschädigungen für angefallene Kosten, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind, sind aber mit ehrenamtlichem Engagement vereinbar. Als Obergrenze können die Grenzen für Aufwandsentschädigungen des Einkommensteuergesetzes übernommen werden. [Als Fußnote: Gegenwärtig sind dies 2.400 Euro pro Jahr für Übungsleiter und 720 EUR für sonstige Ehrenämter. Die Regelungen sind in der Abgabenordnung festgelegt.] Gerade wenn die Einsatzstunden entschädigt werden, fliegen die Feuerwehren schnell aus der Definition raus (In München also nach 110 Stunden).
Man kann aber davon ausgehen, wenn heute jemand vom Ehrenamt spricht, dass eher die zitierte Definition gemeint ist.
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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