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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4, FW-Gesetz BaWü - war: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt | 5 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 847681 | ||
Datum | 21.03.2019 22:48 MSG-Nr: [ 847681 ] | 990 x gelesen | ||
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Hallo Forum, der § kann sicher seinen Sinn haben. Aber er wird auch schlecht angewendet. Mir ist ein Fall bekannt, da sollte eine Führungskraft der FW, nach dem er eine Gegenkandidatur zum Kdt. angekündigt hat, mit diesem § aus dem Dienst entfernt werden. Der Gemeinderat hat zwar nicht mitgemacht, jedoch hat sich die Führungskraft freiwillig zurückgezogen. Ich finde es schade. Und ja so kann man Leute verkraulen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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