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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4, FW-Gesetz BaWü - war: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt5 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg847681
Datum21.03.2019 22:48      MSG-Nr: [ 847681 ]990 x gelesen
Infos:
  • 21.03.19 Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4

  • Hallo Forum,
    der § kann sicher seinen Sinn haben.
    Aber er wird auch schlecht angewendet.

    Mir ist ein Fall bekannt, da sollte eine Führungskraft der FW, nach dem er eine Gegenkandidatur zum Kdt. angekündigt hat, mit diesem § aus dem Dienst entfernt werden.
    Der Gemeinderat hat zwar nicht mitgemacht, jedoch hat sich die Führungskraft freiwillig zurückgezogen.

    Ich finde es schade.
    Und ja so kann man Leute verkraulen.

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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     21.03.2019 08:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt
     21.03.2019 08:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 08:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.03.2019 10:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.03.2019 11:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 22:48 Mich7ael7 B.7, Münsingen

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    Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4, FW-Gesetz BaWü - war: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt