Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4, FW-Gesetz BaWü - war: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt | 5 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 847657 |
Datum | 21.03.2019 10:58 MSG-Nr: [ 847657 ] | 1178 x gelesen |
Infos: | 21.03.19 Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4
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Feuerwehrgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Guten Tag
Geschrieben von Sebastian K.
ist es mir unverständlich, wenn man in dieser Fallkonstellation einfach das Ergebnis hinnimmt.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass ein gem. § 13 Abs. 4 FwG BaWü aus der FF ausgeschlossener FW-Angehöriger nicht die Kraft und das Standvermögen auf sich nehmen will und gegen den Ausschluß zu klagen, wieder aufgenommen wird und in dieser FF Dienst leisten möchte ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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