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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4, FW-Gesetz BaWü - war: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt5 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847657
Datum21.03.2019 10:58      MSG-Nr: [ 847657 ]1178 x gelesen
Infos:
  • 21.03.19 Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4

  • Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    ist es mir unverständlich, wenn man in dieser Fallkonstellation einfach das Ergebnis hinnimmt.

    Ich könnte mir schon vorstellen, dass ein gem. § 13 Abs. 4 FwG BaWü aus der FF ausgeschlossener FW-Angehöriger nicht die Kraft und das Standvermögen auf sich nehmen will und gegen den Ausschluß zu klagen, wieder aufgenommen wird und in dieser FF Dienst leisten möchte ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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     21.03.2019 08:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt
     21.03.2019 08:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 08:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.03.2019 10:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.03.2019 11:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 22:48 Mich7ael7 B.7, Münsingen

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    Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4, FW-Gesetz BaWü - war: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt