Hallo,
also ehrlich, den Facebookpost des Herrn Bichl finde ich schon reichlich daneben!
Sofern es stimmt, was im Schwarzwälder Boten steht, hätte Herr Bichl (wenn ich das richtig verstehe, ist er derjenige, der dort parkte) durchaus ein Bußgeld zahlen müssen (und ich würde das auch als richtig empfinden). §35 stellt die Feuerwehr nur dann von den Vorschriften der StVO frei, wenn das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Daß er eine hoheitliche Aufgabe erfüllt hat, dürfte unstrittig sein. Aber angeblich hat er sich bewusst auf die Sperrfläche gestellt, um keinen Parkplatz direkt am Marktplatz zu blockieren oder weil er keinen freien Parkplatz in der Nähe gefunden hat (je nach Quelle). Und beides ist sicher nicht das, was der Gesetzgeber unter "dringend geboten" versteht.
Ich kann es schon ein Stück weit nachvollziehen, dass man sich als normaler Bürger darüber echauffiert, gerade wenn ich dann noch lese, dass in Schwenningen äußerst streng in Bezug auf Falschparken vorgegangen wird. Von mir aus kann man das Verfahren auch einstellen, aber daß man das dann noch per Facebook öffentlich macht, geht einfach zu weit und wirft kein gutes Licht auf die Feuerwehr.
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