Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Wenn man sonst keine Probleme hat | 22 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 847611 |
Datum | 20.03.2019 10:55 MSG-Nr: [ 847611 ] | 772 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehrgesetz
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehrgesetz
Jugendfeuerwehr
Guten Tag
Geschrieben von Thorben G.
Machen Bauhof und Kindergarten eigentlich auch JHVs?
Eher nicht, auf welcher Grundlage denn auch ? Das gibt es zwischen Freiw. Feuerwehren und sonstigen kommunalen Einrichten doch schon nicht immer vergleichbare Unterschiede.
Bei den Feuerwehren liegt das auf Grund ihrer speziellen Struktur einmal eine Einrichtung der Gemeinde und anderseits weist sie "Vereinsmäßige Strukturen" auf. In BaWü müsssen die Feuerwehren gem. § 6 Abs. 1 des FwG ihre "Gliederung und Verwaltung" durch eine Satzung regeln. In dieser Satzung kann man als "Organ der Feuerwehr" die Durchführung einer jährlichen Hauptversammlung festlegen, das werden die wenigsten Bauhöfe und Kindergärten so geregelt haben ?
Die FF beispielsweise in BaWü wählen auch aus ihrer Mitte ihre eigene "Mitarbeitervertretung" d.h. gem. § 10 FwG den Feuerwehrausschuß*, wählen ihren EA Kommandanten* und seine Stellvertreter.* Weiterhin organisiert eine FF gem. § 6 FwG ihre eigene Nachwuchs- und Kinder/Jugendarbeit ( JF ), ihre Seniorenarbeit ( Altersabteilungen ) und ihre "Unterhaltungsgruppe bzw. Kulturabt." ( Musikabteilungen ); ( alles Einrichtungen, Vorgehensweisen und Tätigkeiten, die in Bauhöfen und Kindergärten eher unüblich sind ? - ))) ) oder ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
*werden in BaWü nur durch die Angehörigen der Einsatzabtelung gewählt.
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [20.03.19 11:04] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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