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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Wenn man sonst keine Probleme hat | 22 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847570 | ||
Datum | 18.03.2019 19:57 MSG-Nr: [ 847570 ] | 1591 x gelesen | ||
Aus der Mustersatzung BW: "Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen" Was für Angelegenheiten sind das beispielsweise? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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