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Thema | Ehrenamtlicher Kreisbrandrat ausgeschrieben | 16 Beiträge |
Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 847502 |
Datum | 15.03.2019 08:19 MSG-Nr: [ 847502 ] | 2088 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Kreisbrandrat
Integrierte Leitstelle
Hallo Florian,
Hallo Forum,
ich sehe das eigentlich total positiv und als ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Stellenausschreibung ist aus meiner Sicht absolut konform zum BayFwG und könnte derzeit gar nicht anders geschrieben werden. Würde man schreiben "Hauptamtlicher KBR" und/oder "gehobener feuerwehrtechnischer Dienst" wäre das entgegen geltendes Recht. Die Stellenausschreibung schließt aber eine solche Kombination auch nicht aus, im Gegenteil, vielleicht soll sie genau dieses ermöglichen. Würde sich jemand mit der entsprechenden Qualifikation bewerben, der auch menschlich passt, sind die Voraussetzungen doch gar nicht so schlecht. Es wird sogar unterschwellig eine Stelle beim Landkreis angeboten, die da lauten könnte: "Sachbearbeiter Feuerwehrwesen und Leiter der Brandschutzdienstelle". Wenn man das Ganze dann entsprechend ausgestaltet und ordentlich einstuft (mindestens EG 12/13) könnte da ein Schuh draus werden.
Ich verstehe die Ausschreibung als sehr intelligenten Versuch einen mehr oder weniger hauptamtlichen KBR zu etablieren. Wenn das funktioniert, kann das in Bayern durchaus Schule machen.
@ Markus Greiner: Bei der Mitarbeit ILS geht es doch meines Wissens um die zusätzlichen Abfrageplätze bei Unwetterlagen und dergleichen, da wären doch 7,50 gar nicht so schlecht ...
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