| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Freigabe von Strassen - war: Polizeiarbeit im Rems-Murr-Kreis: ... | 20 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 847478 |
| Datum | 14.03.2019 12:43 MSG-Nr: [ 847478 ] | 1815 x gelesen |
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Geschrieben von Stefan R. Wir haben uns mal Ärger eingehandelt, weil wir in gleicher Situation nach der Entfernung des Baumhindernisses den Verkehr durchgelassen haben.
Mit welcher Begründung?
Es ist ja i.d.R. nicht so, dass man die Absperrung aufheben würde, die eine andere Behörde rechtswirksam angeordnet hätte.
Sondern man sichert während des Einsatzes seine Einsatzstelle ab (in Form einer Vollsperrung) und nach Einsatzende nimmt man die Absicherung wieder zurück. Fertig,
Wenn man formal an die Sache dran gehen will:
Alles in eigener (kommunaler) Zuständigkeit, da hat IMNSHO auch keine Landesbehörde was dran rum zu entscheiden.
Bei uns kommt in solchen Fällen oft überhaupt keine Polizei bzw. die wird wieder abbestellt, wenn sie zum Einsatzende noch nicht vor Ort ist. Da hat hier auch niemand ein Problem mit. (und die Polizei hat in entsprechenden Lagen ohnehin genug zu tun um nicht ihre Hütchen neben unsere zu stellen)
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| | 13.03.2019 18:51 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Polizeiarbeit im Rems-Murr-Kreis: Fünf Stunden lang lagen die Leichen rum | |