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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr / Feuerwehr-Verein | 33 Beiträge | ||
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 847315 | ||
Datum | 08.03.2019 10:57 MSG-Nr: [ 847315 ] | 1878 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas E. Darf er dann auch nicht am Kameradschaftsabend oder Ausflug teilnehmen den der Feuerwehrverein organisiert und finanziert? Das kommt wohl letztendlich ganz darauf an, ob es eine interne Veranstaltung des Feuerwehrvereins ist oder aber der Feuerwehrverein als Förderverein der kommunalen Feuerwehr die aktiven Kräfte der einlädt. Geschrieben von Thomas E. Und was ist mit der Ausrüstung z. B. technische Hilfehandschuhe, die die Stadt oder Gemeinde als nicht notwendig ansieht. Darf er die dann auch nicht haben. Doch, das darf er. Die Handschuhe werden nämlich in aller Regel nicht dem Feuerwehrverein gehören, sondern nur von ihm beschafft und dann der Kommune geschenkt/gespendet worden sein. | ||||
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