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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 847055 | ||
Datum | 27.02.2019 21:18 MSG-Nr: [ 847055 ] | 1818 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Anders gesagt: Naja, aber wann Bei einem nicht-DIN/TA-gerechten Zweiklanghorn dürfte das leicht mit positiv zu beantworten sein (andere Tonhöhen, intermittierendes Signal; also z.B. das Französische Signal oder die verschiedenen Signale aus Österreich). Beim Yelp würde ich dagegen klar "nein" sagen, nicht zuletzt weil das im deutschen Straßenverkehr als Anhaltehorn definiert ist. Ein klares "ja" für Wail sehe ich in dem Schreiben des Mysteriums nämlich auch nicht. Und mal als Extrembeispiel: Was ist denn mit der guten alten Rasselglocke? | ||||
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