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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 846956 | ||
Datum | 25.02.2019 08:39 MSG-Nr: [ 846956 ] | 4677 x gelesen | ||
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Also: Ein altes Boschhorn als "Elektrotröte" ist bei heutigen Umweltbedigungen recht leise und wenn dann im tiefergelegten Opel Corsa die Musik laut spielt hört man in diesem Fahrzeug die SoSi-Anlage nicht. Sieht man sich das Video der betrofefnen Feuerwehr an, dann finde ich dass das ausrückende LF mit Presslufthorn deutlich lauter und besser erkennbar ist als der ELW mit Wail-Horn. Kann es sein, dass man man sich berauscht fühlte von dem vermeindlich moderneren SoSi aus den USA? Als Anwalt des Unfallgegeners würde ich mich auf jeden Fall auf dieses Wail-Horn stürzen um etwas für meinen Mandaten herauszuholen (versuchen). Und hier die Frage an unsere Rechtsanwältin im Forum : kann u.U. durch eine nicht zugelassene SoSi-Anlage die ABE des Fahrzeuges entfallen? Zur Frage, ob das alte "Elektrohorn/Sirene Ost" Bestandschutz hat bin ich überfordert. Aber berechtigt finde ich die Frage schon. Man hört aber im Video, dass es auch recht leise ist - also für mich keinen Sinn mehr macht. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Volker L. [25.02.19 08:41] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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