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Thema | Feuerwehr-Jobbörse: jetzt wird es rechtlich :-() | 17 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 846672 |
Datum | 17.02.2019 16:04 MSG-Nr: [ 846672 ] | 3826 x gelesen |
Infos: | 17.02.19 Scheiben der Stadtverwaltung mit Aufforderung Daten für eine mögliche richterliche Verfügung zur bereit zu stellen :-()
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Dienstliches Interesse? Dann gibt es bestimmt auch einen Paragrafen, mit dem man das begründen kann.
Wenn es um den Verrat von Dienstgeheimnissen gehen würde, dann könnte man das auch so benennen.
Einen Schichtplan als Dienstgeheimnis zu sehen, wäre aber schon etwas, ähm, eigenartig.
Unter´m Strich sehe ich hier einen städtischen Mitarbeiter, der Angst hat, dass sich nicht genügend geeignete Bewerber für die Stelle finden lassen, die er zu besetzen hat und nun will er im Vorfeld wesentliche Informationen verschleiern.
Für mich vielleicht menschlich nachvollziehbar, aber sehr unüberlegt und wahrscheinlich nicht von seinen Vorgesetzten gewünscht und gedeckt.
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