Hätte sich einer der Feuerwehrangehörigen zum besseren Löschen direkt auf das Auto gestellt, wäre ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch übers LBKG (§§ 27 III i.V.m. 30) begründet worden ;-)
Ich finde es schon legitim, dass man da versucht nicht selbst auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Nur bei der Auswahl des Adressaten und der Anspruchsgrundlage ist man hier m.M.n. schnell falsch abgebogen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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