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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | MLF mit 3 teiliger Schiebleiter unter 7,5t | 51 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern | 846350 | ||
Datum | 05.02.2019 15:21 MSG-Nr: [ 846350 ] | 2368 x gelesen | ||
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Nach kurzer Recherche bin ich auf diesen Artikel gestoßen: https://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Feuerwehr-kann-Hilfsfrist-nicht-ueberall-einhalten-id41316211.html Dort wird explizit von wasserführenden Fahrzeugen und Schiebleitern gesprochen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass in Bayern die Schiebleiter für den 2. Rettungsweg normalerweise nicht akzeptiert wird ... da gibt es auch keinen Bestandsschutz. Die Schiebleiter wird nur in besonderen Einzelfällen als 2. Rettungsweg akzeptiert (Baudenkmäler, dichte Altstadtbebauung) und es müssen u.a. KBR und betroffener Kdt. explizit zustimmen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Alexander Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de | ||||
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