News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Lagerung von Kraftstoffen | 58 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846288 | ||
Datum | 04.02.2019 13:08 MSG-Nr: [ 846288 ] | 2983 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Peter F. Laut Oberster Bauaufsicht in Bayern, gilt diese aber in der Regel nicht für Feuerwehrhäuser, da Fahrzeughallen von Feuerwehrhäusern vielfältige Nutzungen haben und nicht nur zum Abstellen der Fahrzeuge dienen.Gibt es dazu etwas Schriftliches? Die Legaldefinition in Art. 2 BayBO nimmt jedenfalls nur Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge aus. Würde ein Feuerwehrhaus diesen Kategorien zugerechnet, greift die TRGS 510 ... Beim Rest ... ACK. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|