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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 846280 | ||
Datum | 04.02.2019 10:48 MSG-Nr: [ 846280 ] | 5290 x gelesen | ||
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Geschrieben von Simon S. Die Frage ist, ob diese LED-Blitzer als "richtungsgebundene blaue Blinkleuchten" angesehen werde oder als Rundumkennleuchte Laut Ministerium gibt es drei Arten von Kennleuchten: Rundumleuchten, Balken und gerichtete Kennleuchten. Zulässig sind (in der strengen Auslegung der StVZO) nur Rundumleuchten und gerichtete Kennleuchten; von letzteren maximal je ein Paar hinten und vorne. Zum Glück sind die vollständigen Balken ziemlich deutlich Sonderformen der RKL, sonst wären die in BaWü wohl plötzlich auch nicht mehr zulässig. Leider konnte man sich aber wohl nicht der (sonst durchaus verbreiteten) Auslegung anschließen, dass auch ein half bar eine RKL ist. Dann hätte man sich das Schreiben in der vorliegenden Form nämlich auch sparen können. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesministerium jetzt zügig die Rechtslage konkretisiert und modernisiert. Gerne auch mit einheitlichen Regeln gegen den jetzt in BaWü gerügten Wildwuchs. | ||||
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