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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 846211 | ||
Datum | 01.02.2019 17:21 MSG-Nr: [ 846211 ] | 6178 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tim B. Hier ist der Link zum Originaltext des Schreibens des VM Danke dafür, das bringt deutlich mehr Klarheit als die Sekundärquelle. Konkret muss man das Schreiben wohl leider so verstehen, dass die als "Half-bar" genehmigten blauen Kennleuchten (Kennuchstabe HTB) unzulässig sind und weder als Intersection-Lights noch als "aufgelöste Rundumleuchte" am hinteren Fahrzeugende verwendet werden dürfen. Allerdings dürfen unter den genannten Bedingungen (Abstand zwischen Fahrzeugfront und (Bezugsachse der vorderen?) RKL mehr als ein Meter) gerichtete blaue Kennleuchten (Kennbuchstabe XB) als Intersection-Lights im vorderen Bereich der Fahrzeuglängsseiten angebracht werden. Das ist mehr als die StVZO erlaubt und AFAIK deutschlandweit in der Form einmalig?! Zu prüfen wäre ggf. noch, ob es Systeme aus mehreren Kennleuchten gibt, die als "Complete bar" genehmigt sind und so über das Fahrzeug verteilt werden können, dass eben auch seitlich Leuchten anzubringen sind. Geschrieben von Tim B. Ein Schreiben. Kein Erlass, keine VwV. Das ist die de facto verbindliche Auslegung der bundesweit einheitlichen Vorschriften für das Land BaWü... | ||||
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