Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kann man einen Gruppenführerposten ablehnen? | 14 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 846087 |
Datum | 28.01.2019 14:30 MSG-Nr: [ 846087 ] | 1945 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Melder
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Löschgruppenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Hallo Heinrich,
wenn ich aber als Mindeststärke Zweifach- oder Dreifachbesetzung der Fahrzeuge habe, dann muss ich ja schon mal mind. 2 oder 3 GF vorhalten.
Der ME sollte m.E. tunlichst auch GF- Ausbildung haben, da er ja als erstes "geopfert" wird, sofern jemand an der E-Stelle ausfällt, was wenn z.B. der GF ausfällt, wer übernimmt dann?!
Von daher m.M. selbst bei 2-Fach Besetzung und nur einem LF in der Garage wenigstens 3 GF in der Wehr.
ich weiß nicht wie das bei euch geregelt ist, bei uns ist der erste am GH ankommende GF dann auch der Fahrzeugführer, außer in Doppelfunktion z.B. als MA oder PA-Träger, sofern nicht diese Posten anderweitig besetzt werden können, dann amcht auch der 2. oder 3. ankommende GF den Fahrzeugführer, sieht man dann aber meist vor Ort, wer bei Alarm alles im GH aufschlägt und verteilt dann die Posten.
MkG
Lars
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